Da sehr viele Musikvereine laut ihren Statuten veranlasst sind zumeist in den ersten Monaten des Kalenderjahres ihre Generalversammlungen (Mitgliederversammlungen) abzuhalten, möchten wir über die aktuell erschienene Verlängerung des gesellschaftsrechtlichen Covid-19 Gesetzes und der gesellschaftsrechtlichen Covid-19 Verordnung informieren.
Diese beiden Regelungen waren ursprünglich bis 31. Dezember 2021 befristet und sind nun per Verordnung am 31.Dezember 2021 bis 30. Juni 2022 verlängert worden.
Anbei die Regelung des ÖBV.
Dokument herunterladen